AGB Classic Depot 54 Rallye 2024

AGB Classic Depot 54 Rallye 2024

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - Classic Depot 54 Rallye 2024 


Teilnahmebedingungen 



 1. Veranstalter 

Classic Depot 54 GmbH 

Romikastraße 69 

54317 Gusterath-Tal 

Email: info@classic-depot-54.de 

 

2. Fahrzeuge 

(1) Das Alter der Fahrzeuge ist gemäß den Rallye-Bedingungen einzuhalten. Nur ordnungsgemäß zugelassene und versicherte Fahrzeuge sind gestattet. 

(2) Es sind nur straßenzugelassene und verkehrssichere Fahrzeuge erlaubt. 

(3) Kurzzeitkennzeichen oder rote 06-Nummer sind nicht erlaubt. Ausländische Kennzeichen sind zulässig, wenn der StVZO entsprochen wird. 

 

3. Teilnehmer / Teams 

(1) Mindestens ein Fahrer des Teams muss eine gültige Fahrerlaubnis besitzen. Nur dieser darf das Fahrzeug führen. Bei mehreren Fahrerlaubnisinhabern ist Fahrerwechsel erlaubt. Führerscheine sind auf Verlangen vorzuzeigen. 

 (2) Die Teilnehmer melden sich als Teams zur Rallye an. Jeder Teilnehmer muss bei Rallye-Start das 18. Lebensjahr vollendet haben 

(3) Teilnahme nur bei uneingeschränkter Fahrtüchtigkeit. Beeinträchtigungen durch Alkohol, Drogen oder Medikamente führen zum Ausschluss des Teilnehmers. 

(4) Die Teilnehmer verpflichten sich zur Einhaltung der Straßenverkehrsvorschriften und Geländeregeln. Für Ordnungsstrafen, Bußgelder oder sonstige Vergehen haften die Teilnehmer persönlich. 

(5) Anweisungen des Personals sind zu befolgen. Grobe Verstöße können zum Ausschluss des Teilnehmers ohne Rückerstattung der Teilnahmegebühr führen. 

 

4. Vertragsschluss der Classic Depot Rallye 2024, Inhalte und Teilnahmegebühr 

(1) Teilnahmegebühr: 375 Euro pro Person (2er Team), 250 Euro (3. Mitglied), 200 Euro jedes weitere Teammitglied. Die Teammitgliederzahl ist auf die im Fahrzeug eingetragenen Sitzplätze beschränkt. 

(2) Leistungsumfang: Starterkit, eigens ausgewählte Streckenführung, kostenlose Campmöglichkeiten am Vorstarttag, drei Abendessen mit jeweils zwei Getränken pro Teammitglied. 

(3) Nicht enthalten: Unterkünfte, Verpflegung, Getränke, technischer Support. 

(4) Die Anmeldegebühr bei unangemeldeter Nichtteilnahme ist nicht erstattungsfähig. 

(5) Die Anmeldung ist ein verbindliches Angebot zum Dienstvertrag. Gültig nach Zahlungseingang. Bei Absage oder höherer Gewalt erfolgt keine Rückerstattung. 

(6) Es erfolgt keine Rückerstattung bei Absage der Rallye wegen höherer Gewalt, Katastrophenlagen, Kriegshandlungen, Terrorgefahren oder sämtlichen Reisewarnungen. 

(7) Es gibt eine begrenzte Teilnehmerzahl. Annahme der Anmeldung liegt im Ermessen des Veranstalters. 

 

5. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter 

Der Veranstalter kann bis drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei Nichterreichen Mindestteilnehmerzahl von 20 Teams zurücktreten. Ebenfalls behält der Veranstalter sich vor, bei störendem Verhalten eines Teilnehmers oder Teams, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. In diesem Fall erfolgt keine Kostenrückerstattung seitens des Veranstalters 

 

6. Rücktritt des Teams oder Teilnehmer
(1) Die Startgebühren sind bei Rücktritt des Teilnehmers nicht erstattungsfähig, da kostenpflichtige Leistungen seitens des Veranstalters bereits erbracht worden sind. Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer hiermit ausdrücklich einverstanden. 

(2) Der gesetzliche Widerruf und dessen Folgen bleiben hiervon unberührt. Die Startgebühr ist auch bei wirksamem Widerruf zu zahlen, da der Veranstalter bereits Leistungen vor Ende der Widerrufsfrist erbracht hat. 

(3) Das Team kann den Startplatz vor Veranstaltungsbeginn nur durch Genehmigung durch Veranstalter an Dritte übertragen. 

 

7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände wie Kriegshandlungen, Terrorgefahren und verweigerte Genehmigungen etc. 

 (1) Der Veranstalter kann Entschädigung für erbrachte oder nicht erbrachte Leistungen verlangen. 

(2) Der Veranstalter kann bei unvorhersehbaren außergewöhnlichen Umständen den Vertrag kündigen. 

(3) Die Mehrkosten bei Abbruch der Veranstaltung gehen zu Lasten des Teilnehmers. 

 

8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen 

Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Startgebühren für nicht genutzte Leistungen. 

 

9. Verantwortlichkeit der Teilnehmer, Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse 

(1) Die Teilnehmer verpflichten sich zur Befolgung der Anweisungen von Rallyeleitung und Organisationsteam. 

(2) Die Teilnehmer müssen Auslandskrankenversicherung inkl. Reiserücktrittsversicherung abschließen. 

(3) Die Haftung für Gesundheitsrisiken, Zustand der Straßen, Schäden an Fahrzeugen, oder sonstige Risiken schließt der Veranstalter aus. Diese Dinge liegen in der Verantwortung der Teilnehmer, bzw. Teams. 

(4) Haftungsausschlüsse gelten für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund. 

(5) Schadensersatzansprüche wegen Mangels verjähren nach einem Jahr. 

(6) Der Veranstalter haftet nicht für Verkehrsverstöße oder zollrechtliche Vorkommnisse der Teilnehmer. 

(7) Die Teilnehmer prüfen und beachten jederzeit länderspezifische Reisehinweise in Eigenverantwortung. 

 


10. Verantwortlichkeit und Haftung des Veranstalters 

(1) Der Veranstalter behält sich Änderungen und Absagen vor, ohne Schadensersatzpflicht. 

(2) Bei Zuwiderhandlungen des Teilnehmers behält der Veranstalter sich vor den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Schadenersatz oder Rückerstattungsansprüche gegen den Veranstalter ergeben sich hierdurch nicht. 

 

11. Anwendung der Teilnahmebedingungen 

(1) Der Veranstalter ist zuständig für Anwendung der Bestimmungen während der Rallye. 

(2) Nicht vorgesehene Fälle werden nach Ermessen des Veranstalters entschieden. 

 

12. Urheberechte und Medienberichterstattung 

(1) Sämtliche Schutz- und Urheberrechte liegen exklusiv beim Veranstalter. 

(2) Die Teammitglieder erklären sich mit Nutzung ihrer Namen, Fotos, Kennzeichen, Fahrzeuge, etc. in allen Medien einverstanden. 

 

13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung 

(1) Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Leistungserbringung müssen vom Teilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Veranstaltung gegenüber dem Veranstalter geltend gemacht werden. 

(2) Nach Ablauf der Frist kann der Teilnehmer Ansprüche erheben, wenn er ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert wurde. 

(3) Ansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter, unabhängig vom Rechtsgrund, verjähren ein Jahr nach dem vertraglich vorgesehenen Veranstaltungsende. Die Verjährung wird bis zum Tag der schriftlichen Zurückweisung der Ansprüche durch den Veranstalter gehemmt, falls diese vor Ablauf der Verjährungsfrist geltend gemacht wurden. 

 

14. Mitwirkungspflicht 

(1) Der Teilnehmer hat im Falle auftretender Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder zu minimieren. 

(2) Insbesondere obliegt es dem Teilnehmer, Beanstandungen unverzüglich der Rallyeleitung mitzuteilen. Diese ist befugt, Abhilfe zu schaffen, sofern dies möglich ist. 

 

15. Reiseformalitäten 

(1) Der Teilnehmer trägt eigenverantwortlich Sorge für die Einhaltung aller geltenden Vorschriften und Gesetze bezüglich Einreise, Pass, Visa und Gesundheit im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung. 

(2) Nachteile, die aus einer Nichtbeachtung stammen, gehen zu Lasten des Teilnehmers. 

(3) Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für daraus resultierende Forderungen. 

 

16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen rechtsunwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, rechtsunwirksame Bestimmungen durch rechtlich zulässige Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommen. 

 

17. Datenschutz und Sicherheit 

(1) Die bei der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich für die Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung gespeichert und verarbeitet. 

(2) Der Teilnehmer erklärt sich mit der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten, insbesondere für die Zusendung von Fotos, einverstanden, ohne jedoch den Erwerb solcher Fotos zu bestätigen. 

(3) Die erhobenen Daten dürfen für sämtliche Team- oder Fahrervorstellungen in Medien genutzt werden. 

(4) Der Teilnehmer kann der Weitergabe und Veröffentlichung seiner Daten schriftlich widersprechen. 

 

18. Sonstiges 

(1) Der Vertragsabschluss gilt als Dienstvertrag nach § 611 BGB, ohne Anwendung des Reiserechts, sondern unter Berücksichtigung des Sportrechts. 

(2) Die Veranstaltung ist keine motorsportliche Veranstaltung oder ein Wettbewerb im Sinne vom Erreichen von Höchstgeschwindigkeiten oder Zeitvorgaben. 

(3) Die Vermarktung des Teams sowie die Sponsorensuche erfolgen in Abstimmung mit dem Veranstalter. 

(4) Die offiziellen Logo- und Startnummern-Aufkleber müssen während der gesamten Veranstaltung sichtbar angebracht sein. 

(5) Jedes Team verpflichtet sich, keine beleidigenden oder abfälligen Äußerungen mündlich oder schriftlich zu tätigen, die das Ansehen des Veranstalters, der Rallye oder seiner Partner schädigen könnten. 

 

19. Erfüllungsort und Gerichtsstand 

(1) Erfüllungsort ist Trier. 

(2) Als Gerichtsstand für alle Klagen aus diesem Vertragsverhältnis wird das für Trier örtlich zuständige Gericht vereinbart, soweit gesetzlich zulässig. 

 

Widerrufsbelehrung 


Widerrufsrecht 

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) an: 

Classic Depot 54 GmbH 

Romikastraße 69 

54317 Gusterath-Tal 

Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: 

Wolfgang Klauck Nick Reh 

Email: info@classic-depot-54.de 

 

Widerrufsfolgen 

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. 

 

 


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