Oldtimerversicherung

Unser Partner rund um

 Oldtimer - Versicherungen


Versicherung für Oldtimer,
Youngtimer und Liebhaberfahrzeuger


Setzen Sie auf eine Versicherung mit allem Drum und Dran

 

  • Allgefahren-Deckung: Schutz auch bei Motor-, Bruch- und Getriebeschäden.
  • Bis zu 30 Prozent Vorsorge, wenn der Wert Ihres Oldtimers, Youngtimers oder Liebhaberfahrzeugs unerwartet steigt.
  • Versicherung zum Wiederbeschaffungswert möglich, damit Sie sich nach einem Diebstahl schnell ein neues Schmuckstück beschaffen können.
  • Sonderkonditionen bereits ab zwei Fahrzeugen.

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Wertvolle Fahrzeuge richtig versichern: Schützen Sie Ihren Traum

 

Sie haben Ihren Traum verwirklicht und genießen mit Ihrem auf Hochglanz polierten Liebhaberstück jede Ausfahrt. Dazu gehört neben einem trockenen und sicheren Abstellort auch eine Spezialversicherung, die Ihrem Oldtimer, Youngtimer oder Liebhaberfahrzeug gerecht wird.


Mit BELMOT haben Sie die Wahl zwischen verschiedenen Versicherungsvarianten - genau nach Ihren Bedürfnissen:


  • Grunddeckung – mehr als nur Teilkasko und damit typisch BELMOT! Sie leistet zusätzlich bei Vandalismus und bei Schäden während des Transports, z. B. auf dem Weg zu einer Rallye.


  • Allgefahren-Deckung – die Premium-Variante von BELMOT ist leistungsstärker als eine Vollkasko-Versicherung! Sie schützt bei nahezu allen Gefahren – auch bei Schäden, die nicht durch einen Unfall entstehen, wie Motorschaden, Bruchschaden und Getriebeschaden.


Voraussetzungen für die Versicherung mit BELMOT

BELMOT gibt es für Oldtimer



Oldtimer

  • Pkw mit Erstzulassung in 1989 und älter
  • Motorräder mit Erstzulassung in 1980 und älter
  • Traktoren, Lieferwagen, Lkw (ab 2,8 t Nutzlast), Wohnmobile und Omnibusse mit Erstzulassung in 1980 und älter


Youngtimer und Liebhaberfahrzeuge

  • Pkw von 1990 bis 1999
  • Motorräder von 1981 bis 1999
  • Traktoren, Lieferwagen, Lkw (ab 2,8 t Nutzlast), Wohnmobile und Omnibusse von 1981 bis 1999

Liebhaberfahrzeuge ab Baujahr 2000 und jünger sind ebenfalls mit BELMOT versicherbar, z.B. im Rahmen einer Sammlung oder bei besonders seltenen Liebhaberstücken.


Das ist außerdem wichtig:

  •  Ihr Oldtimer oder Youngtimer ist ein Zweitwagen und nicht täglich im Einsatz
  •  Sie schonen Ihr altes Schmuckstück und fahren mit Ihrem Oldtimer nicht mehr als 9.000 km im Jahr und begrenzen die Jahreskilometerleistung bei Liebhaberfahrzeugen bis Baujahr 1999 auf 6.000 km
  •  Kein Laternenparker: Ihr Fahrzeug parkt geschützt und nicht auf einer Straße
  •  Ihr Nutzfahrzeug ist in Rente und wird nicht mehr für seinen ursprünglichen Zweck eingesetzt, z.B. Campingurlaub oder zum Befördern schwerer Lasten



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